Eigenkapitalbeteiligung

Eigenkapitalbeteiligung

Die hohe Kunst der Mitarbeiterbeteiligung ist die Beteiligung am Eigenkapital eines Unternehmens. Naturgemäß ist die Beteiligungsform abhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Unterschieden werden können daher die Beteiligungsformen

Eine KG-Beteiligung ist dagegen nur theoretisch denkbar, hat jedoch in der praktischen Umsetzung steuerlich erhebliche Nachteile, die eine Umsetzung ausschließen.

Belegschaftsaktien

Die Beteiligung von Mitarbeitern am Aktienkapital ist bei Großunternehmen weit verbreitet. Aber auch im Mittelstand finden sich einige Unternehmen, deren Beschäftigte Aktionäre des eigenen Unternehmens werden können oder bereits sind.

Der Belegschaftsaktie werden einige Vorteile zugeschrieben. Hierzu gehört, dass die Aktie ein ohnehin bereits im Unternehmen bestehendes Finanzinstrument ist, d.h. zum Zweck der Mitarbeiterbeteiligung nicht ein neues Instrument geschaffen werden muss. Darüber hinaus gestalten sich Ausgabe und Rücknahme der Beteiligungen verhältnismäßig einfach.

Belegschaftsaktienprogramme verlangen nach einer eigenständigen Verwaltungslösung. Sie dient einer strukturierten und daher übersichtlichen Abwicklung bei Rückgabe der Anteile z.B. dann, wenn der Vorstand der Übertragung von vinkulierten Aktien zustimmen muss. Darüber hinaus sprechen weitere Aspekte im Rahmen der Administration (Einladung zur Hauptversammlung, Verwaltung der Stimmrechtsverteilung, Dividendenzahlung u.a.) für ein professionelles Verwaltungstool.

Administrativ ist bei Namensaktien ein Aktienbuch zu führen, in dem die Aktionäre namentlich erfasst werden. Darüber hinaus können vinkulierte Aktien ausgegeben werden, deren Kauf und Verkauf die Zustimmung des Vorstands erfordert. Beide Bereiche erfordern die Verwendung einer Softwarelösung. Benutzerfreundliche Tools sind Bestandteil unseres Leistungsangebotes.

GmbH-Beteiligung

Eine Beteiligung am Gesellschaftskapital einer GmbH kann in zwei Ausprägungen realisiert werden.

Denkbar ist die direkte Beteiligung am Kapitalanteil. Diese wird in der Praxis überwiegend im Bereich der Führungskräftebeteiligung umgesetzt. Hier ist sie oft mit der Verpflichtung zur Rückgabe verbunden, wenn das Arbeitsverhältnis endet.

Zum zweiten ist auch denkbar, dass eine Gruppe von Mitarbeitern als Pool GmbH-Anteile hält. Diese Konstellation wird als indirekte GmbH-Beteiligung bezeichnet. Auch hier sind diverse Fragen zu klären, die z.B. beim Ein- oder Austritt eines Mitarbeiters in und aus dem Arbeitsverhältnis entstehen.

Die Administration von GmbH-Beteiligungen ist im Regelfall verwaltungsarm und kann durch das jeweilige Unternehmen erbracht werden.

Genossenschaftsbeteiligung

Genossenschaftsbeteiligungen werden überwiegend im Bereich von z.B. Windparkbeteiligungen, bei Genossenschaftsbanken oder beispielsweise im Weinbau praktiziert. Aber auch im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung existieren Genossenschaftsmodelle, die durch eine hohe demokratische Verteilung der Rechte bestechen.

Auch hier ist die Administration einfach. Aus diesem Grunde wird sie in der Regel autonom von der jeweiligen Gesellschaft erbracht.