Mezzaninekapitalbeteiligung

Mezzaninekapitalbeteiligung

Die Mezzaninekapitalbeteiligung ist eine in Deutschland weit verbreitete Beteiligungsform, die handelsrechtlich eigenkapitalähnlich ist, steuerlich jedoch Fremdkapitalcharakter besitzt.

Unterschieden werden in diesem Bereich die Formen

Dann, wenn die Beteiligung eigenkapitalähnliche Qualität besitzen soll, sind folgende Voraussetzungen kumuliert zu erfüllen und vertraglich zu vereinbaren:

Direkte Stille Beteiligung

Die direkte Stille Beteiligung ist eine Beteiligungsform nach §§ 230 HGB ff. Sie erfordert ein gemeinsames Interesse von Beteiligungsnehmer und Beteiligungsgeber.

Dem sogenannten Stillen Gesellschafter stehen definierte Informationsrechte zu, die insbesondere im Mittelstand entweder bewusst gemieden, manchmal aber auch das ausschlaggebendes Argument für die Stille Beteiligung sind.

Im Rahmen der Verwaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen in Form der Stillen Gesellschaft oder der Genussrechtsbeteiligung ist eine professionelle Verwaltungslösung unumgänglich: der Datenbestand selbst einfach gestalteter Beteiligungsmodelle wird über die Jahre sehr vielfältig. Dies erfordert eine Software, die diesem Umstand gewachsen ist.

Die Genussrechtsbeteiligung ist weitestgehend ein Pendant zur Stillen Gesellschaft. Wesentliches Unterscheidungskriterium in der Praxis ist, dass mit ihr kein gesetzlich definiertes Informationsrecht verbunden ist.

Die Verwaltung sowohl der Genussrechtsbeteiligung als auch der Stillen Beteiligung im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung ist relativ komplex. Unser Angebot eines praxiserprobten Softwaretools erleichtert dem Beteiligungsunternehmen die Verwaltung erheblich.

Genussrechtsbeteiligung

Die Genussrechtsbeteiligung ist weitestgehend ein Pendant zur Stillen Gesellschaft. Wesentliches Unterscheidungskriterium in der Praxis ist, dass mit ihr kein gesetzlich definiertes Informationsrecht verbunden ist.

Die Verwaltung sowohl der Genussrechtsbeteiligung als auch der Stillen Beteiligung im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung ist relativ komplex. Unser Angebot eines praxiserprobten Softwaretools erleichtert dem Beteiligungsunternehmen die Verwaltung erheblich.

Indirekte Stille Beteiligung

Die indirekte Stille Beteiligung unterscheidet sich von der direkten Beteiligung dadurch, dass die Mitarbeiter nicht direkt am Arbeit gebenden Unternehmen, sondern an einer zwischengeschalteten Beteiligungsgesellschaft beteiligt sind. Diese Gesellschaft wird in der Regel vom Arbeitgeber für Zwecke der Mitarbeiterbeteiligung explizit gegründet.

In dieser Konstellation dient die Verwaltungslösung nicht nur der Administration des Beteiligungsverhältnisses zwischen Mitarbeiter und Beteiligungsgesellschaft, sondern kann zusätzlich auch die Beteiligung der Beteiligungsgesellschaft am Arbeit gebenden Unternehmen abbilden. Auch dies ist ein Leistungsbereich, dem nicht jedes Rechnungswesen gewachsen ist, wir jedoch professionell abbilden und bedienen können.