Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiterbeteiligung

Die Bundesregierung beabsichtigt, die gesetzliche Anhebung des steuerlichen Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nach § 3 Nummer 39 Einkommensteuergesetz auf 720 Euro p.a. noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Auf unsere Anfrage hin erklärte das zuständige Bundeswirtschaftsministerium, dass es sich für die Neuregelung mit Wirkung zum 01.01.2021 einsetzen wird.

Wie es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion heißt, sieht die Bundesregierung bei den Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in Deutschland noch Verbesserungspotenzial. Die Verdoppelung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro sei ein wichtiges Element für die weitere Verbreitung und Inanspruchnahme der Mitarbeiterkapitalbeteiligung.

Davon profitierten nicht nur Mitarbeiter in Startups, sondern alle Mitarbeiter von Unternehmen, die ein solches Modell anböten. Geplant sei, die Anhebung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro in diesem Jahr auf den Weg zu bringen, sodass Anteilsübertragungen möglichst schon 2021 begünstigt seien.

Quelle: AGP Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung

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