Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion setzt sich für eine Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung in KMU und Startups ein

Laut einer Beschlussvorlage der Digitalkommission und der Kommission Steuern/ Finanzen vom 5.10.2020 an den MIT-Bundesvorstand soll die bisherige Regelung, wonach Kapitalbeteiligungen sofort anhand eines geschätzten Wertes zu versteuern sind, geändert werden. Stattdessen sollen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen künftig mit der Abgeltungssteuer besteuert werden – sofern der Mitarbeiter dadurch nicht schlechter gestellt wird. Auch soll die Besteuerung erst dann stattfinden, wenn sich der Wert der Kapitalbeteiligung für den Mitarbeiter realisiert hat.

Virtual Stock Options sollen künftig wie Kapitalinvestitionen besteuert werden. Der steuerfreie Höchstfreibetrag von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollte sich am europäischen Niveau orientieren und auf mindestens 2.000 Euro angehoben werden. Außerdem sollte der steuerliche Höchstfreibetrag auch dann greifen, wenn sich das Beteiligungsangebot nicht an alle Arbeitnehmer richtet. Ziel ist die steuerliche Gleichstellung der Unternehmensformen bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen.

Quelle: Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) 

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