Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags

Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags

Entwurf eines Fondsstandortgesetzes, Kabinettsbeschluss vom 20.1.2021

Verstärkt werden sollen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die zur Vermögensbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beitragen. Dabei werden besonders Startup-Unternehmen gefördert, deren Erfolg maßgeblich von der Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte abhängt. Steuerlich begünstigt werden daher innovative Beteiligungsformen.

Zur Stärkung der Attraktivität der Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird mit Wirkung zum 1.7.2021 (Art. 8 Abs. 1 des Gesetzentwurfs) der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 € auf 720 € p.a. angehoben (§ 3 Nr. 39 S. 1 EStG-E). Ziele:

  • Motivation der Arbeitgeber, den Arbeitnehmern Vermögensbeteiligungen zu überlassen, und
  • Erhöhung der Attraktivität von Vermögensbeteiligungen auch bei einer Entgeltumwandlung.

Hat der Arbeitgeber in der Zeit zwischen dem 1.1.2021 und dem Inkrafttreten des Fondsstandortgesetzes am 1.7.2021 Vermögensbeteiligungen im Sinne des § 3 Nr. 39 S. 1 EStG-E überlassen, deren Wert 360 € übersteigt, hat der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug insoweit rückwirkend zu ändern, wenn ihm dies – was die Regel ist – wirtschaftlich zumutbar ist. Ändert der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nicht, kann der Arbeitnehmer beim Finanzamt eine Erstattung der Lohnsteuer beantragen oder den höheren Steuerfreibetrag bei der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen.

Zudem wird speziell für Startup-Unternehmen eine Regelung in das Einkommensteuergesetz aufgenommen (§ 19a EStG-E), nach der die Einkünfte aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers (Aktien, GmbH-Anteile etc.) zunächst nicht besteuert werden (kein Lohnsteuerabzug). Die Besteuerung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach 10 Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel. Auch bei der Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr der Übertragung bleibt der freigestellte Arbeitslohn außer Ansatz. Dies fördert die Mitarbeitergewinnung und stärkt die Mitarbeiterbindung. Der Freibetrag in Höhe von 720 € p.a. (gemäß § 3 Nr. 39 S. 1 EStG) ist einmalig abzuziehen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Anschaffungskosten sind mit dem gemeinen Wert der Vermögensbeteiligung anzusetzen. Geleistete Zuzahlungen sind bei der späteren Besteuerung abzuziehen. Wertminderungen werden nicht berücksichtigt, wenn diese betrieblich veranlasst sind oder auf einer gesellschaftsrechtlichen Maßnahme, insbesondere einer Ausschüttung oder Einlagerückgewähr, beruhen.

Voraussetzung ist, dass vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Bescheinigung ausgestellt wurde, die die Fördervoraussetzungen (vgl. § 19a Abs. 3 EStG-E) bestätigt.

Unberührt hiervon bleiben die Besteuerung von Ausschüttungen, Zinsen etc. und Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten, die sich nach § 20 EStG bzw. nach § 17 EStG bei wesentlichen Beteiligungen am Unternehmen (Anteil mindestens 1%) richtet.

Quelle: BC – Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling

Ihr Beteiligungsmodell kinderleicht und sicher verwalten

S-MBS GmbH MitarbeiterBeteiligungsService bietet Verwaltungstools für in Deutschland praktizierte Mitarbeiterbeteiligungsmodelle nah am Kunden.

Kennen Sie d as auch ? lhr Mitarbeiterbeteitigungsmodell ist Ihnen wichtig. In der Vergangenheit haben Sie die Bestätigung dessen erhalten, was Ihnen Unternehmerkollegen mehrere Fachleute und diverse Erfahrungsberichte in der Wirtschaftspresse sowie Studien prophezeit haben: Mitarbeiterbeteiligung wirkt nachhaltig auf Mitarbeiterproduktivität und Mitarbeiterbindung. Und das mehr als jedes andere Instrument, das gleiche Effekte verspricht.

Ein Problem haben Sie aber immer noch. Und das beeinträchtigt alljährlich Ihre Freude am Modell: die hauseigene Verwaltung ist umständlich, händisch und birgt Fehlerquellen in sich. Diese Aspekte werfen einen deutlichen Schatten auf die Positiveffekte.

Zur Beseitigung derartiger Probleme trat 2009 ein Team von Fachleuten an. Programmierer, Steuer- und Beteiligungsberater und Anwender bündelten ihre Kompetenzen und bauten die erste hochprofessionelle Verwaltungslösung für Mitarbeiterbeteiligungsmodelle auf. Die Aktivitäten wurden gesellschaftsrechtlich unter dem Startup S-MBS GmbH MitarbeiterBeteiligungsService zusammengefasst.

Zwischenzeitlich betreut die S-MBS GmbH eine Vielzahl von Unternehmen in ganz Deutschland, die dem Dienstleister Beteiligungskonten von weit über 7.000 Mitarbeitern anvertrauen. Die S-MBS GmbH wuchs in den vergangen 10 Jahren kontinuierlich. Kündigungen und Abwanderungen aus der Betreuung waren nicht zu verzeichnen, was für eine hohe Qualität und eine gute Marktposition des Tools spricht. Dem Neuling stellen sich in Sachen externer Verwaltung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen regelmäßig mehrere Fragen, die wir nachfolgend beantworten.

Warum sollten Beteiligungsmodelle nicht inhouse verwaltet werden?

Die eigenständige Verwaltung durch die Beteiligungsunternehmen ist sehr komplex. Dies bringt mit sich, dass entweder eine Beschränkung auf wenige Aspekte vorgenommen wird oder eine kostspielige individuelle Programmierung (z.B. über SAP oder DATEV) vorgenommen werden muss. Mehrere Praxisbeispiele heutiger S-MBS-Kunden zeugen davon, dass mittelfristig diese Wege in die Sackgasse führen und daher keine Optionen sind.

Welche Beteiligungsmodelle kann die Software abbilden?

Das Tool der S-MBS wurde von Anfang so konzipiert dass es alle schuldrechtlichen Beteiligungsformen abbilden kann, d.h.

  • Mitarbeiterdarlehen (festverzinslich, partiarisch, Nachrangdarlehen)
  • Genussrechtsmodelle
  • Stille Beteiligung
  • Indirekte Beteiligungsmodelle mit Zwischenschaltung einer Beteiligungsgesellschaft

Dank einer Kooperation mit der Emanon B.V. aus den Niederlanden bietet die S-MBS auch Lösungen für die Verwaltung von Belegschaftsaktienmodellen und Aktienoptionsplänen an, was das Angebotsspektrum abrundet.

Welche Leistungen stehen dem Nutzer des S-MBS­ Tools zur Verfügung ?

Das Tool stellt die vollständige administrative Betreuung Ihres Beteiligungsmodells sicher . Hierzu gehören z.B.

  • Kontenführung
  • Buchung von Einlagen, Auszahlungen, Erträgen
  • Erzeugung von SEPA-Dateien
  • Steuerliche Aspekte, wie z.B. die Ausgabe von Steuerbescheinigungen, die Berücksichtigung von NV-Bescheinigung u.v.m.
  • Erstellung von Kontoauszügen, Anteilscheinen u.a.
  • Stammdatenverwaltung der beteiligten Beschäftigten
  • Verwaltung von VL-Beteiligungen im Modell
  • Erzeugung diverser Ausvertungsoptionen, die individuell gestaltet werden können
  • Schnittstellen für Datenimport und Export
  • u.a.

Darüber hinaus hat stets die Erfüllung der Kundenbelange höchste Priofität. Die Software ist mit den Kundenanforderungen im Zeitverlauf gewachsen, wird dies auch weiter tun und hat auch immer die Bedürfnisse und Anforderungen selbst kleinerer Unternehmen im Blick.

Können nur neue Modelle oder auch bereits bestehende Modelle verwaltet werden?

Die Verwaltungsplattform steht sowohl neuen als auch bestehenden Beteiligungsmodellen offen. Derzeit ist ein Trend bei der Übernahme von Bestandsdaten aus sogar langjährig bestehenden Modellen zu verzeichnen, da immer mehr Unternehmen die Grenzen der internen Verwaltung realisieren.

Ist mit der Verwaltung auch eine Übertragung der Liquidität verbunden?

Die Verwaltung des Beteiligungsmodells beschränkt sich ausschließlich auf die Daten der jeweiligen Modelle. Eine Übertragung der Liquidität aus dem Unternehmen bzw. den Beteiligungskonten an die S-MBS GmbH findet nicht statt.

Wie ist es um das Thema Datensicherheit bestellt?

Das Thema Datensicherheit hatte von Beginn an oberste Priorität. Hierfür garantieren auch die in diesem Bereich versierten Gesellschafter, die in gesellschaftsrechtlicher Verbindung mit der Sparkasse Siegen stehen.

Welche Kosten fallen durch die Verwaltung an?

Die Vergütung hängt von der Anzahl der verwalteten Mitarbeiterkonten ab. Die Kosten setzen sich zusammen aus einer Einrichtungspauschale sowie laufender Kosten. Transparenz und Verhältnismäßigkeit stehen dabei im Mittelpunkt. Dies auch, um die Verwaltungslösung attraktiv und zugänglich für kleinere Beteiligungsunternehmen zugestalten. Die Bestätigung des Ansatzes zeigt sich deutlich in der Kundenstruktur der S-MBS GmbH .

Wer genau steht hinter der S-MBS GmbH ?

Hauptgesellschafter der GmbH ist der S-Siegerlandfonds 1 Unternehmensbeteitigungsgesellschaft mbH & Co. KG, Siegen, eine Tochtergesellschaft der Sparkasse Siegen. Darüber hinaus ist die mit-untemehmer.com Beratungs-GmbH, Bamberg weiterer GmbH-Gesellschafter. Eine Steuerberatungsgesellschaft hält darüber hinaus eine Stille Beteiligung. Die Gesellschafterstruktur sichert eine langfristige und zielgerichtete Kompetenzbindung der Beteiligten auch für die Zukunft.

Ist ein Test der Software möglich?

Als ersten Schritt ist eine Online-Demonstration der Software zu empfehlen, in deren Rahmen die Software und ihre Möglichkeiten dargestellt werden. Darüber hinaus ist die Nutzung eines kostenlosen Testzugangs möglich.

Stefan Becker unter sbecker@s-mbs.de

Stefan Fritz unter sfritz@s-mbs.de

Studie BMWi: Verbreitung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland und Europa




Entwicklungsperspektiven

Das vorliegende Forschungsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet einen Gesamtüberblick über die Verbreitung und die praktizierten Modelle der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (MKB) in Deutschland und den Mitgliedstaaten der EU. Der Schwerpunkt der Studie liegt naturgemäß auf Deutschland, wobei im Fokus einerseits der Mittelstand und andererseits Start-ups stehen.

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Verdoppelung des steurliches Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.08.2020

Die Bundesregierung sieht bei den Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in Deutschland noch Verbesserungspotenzial. Die Verdoppelung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro sei ein wichtiges Element für die weitere Verbreitung und Inanspruchnahme der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, heißt es in der Antwort ( 19/21644 ) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ( 19/21403 ) der FDP-Fraktion.

Davon profitierten nicht nur Mitarbeiter in Startups, sondern alle Mitarbeiter von Unternehmen, die ein solches Modell anböten. Geplant sei, die Anhebung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro in diesem Jahr auf den Weg zu bringen, sodass Anteilsübertragungen möglichst schon 2021 begünstigt seien.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 866/2020

Mitarbeiterkapitalbeteiligung: wie machen Sie die Verwaltung?

Eine Umfrage zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung und deren Verwaltung bei nichtbörsennotierten Unternehmen in Deutschland

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Einfache und sichere Verwaltungslösung für Mitarbeiterbeteiligungsmodelle

S-MBS GmbH MitarbeiterBeteiligungsService bietet Verwaltungstools für in Deutschland praktizierte Mitarbeiterbeteiligungsmodelle nah am Kunden.

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Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiterbeteiligung

Die Bundesregierung beabsichtigt, die gesetzliche Anhebung des steuerlichen Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nach § 3 Nummer 39 Einkommensteuergesetz auf 720 Euro p.a. noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Auf unsere Anfrage hin erklärte das zuständige Bundeswirtschaftsministerium, dass es sich für die Neuregelung mit Wirkung zum 01.01.2021 einsetzen wird.

Wie es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion heißt, sieht die Bundesregierung bei den Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in Deutschland noch Verbesserungspotenzial. Die Verdoppelung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro sei ein wichtiges Element für die weitere Verbreitung und Inanspruchnahme der Mitarbeiterkapitalbeteiligung.

Davon profitierten nicht nur Mitarbeiter in Startups, sondern alle Mitarbeiter von Unternehmen, die ein solches Modell anböten. Geplant sei, die Anhebung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro in diesem Jahr auf den Weg zu bringen, sodass Anteilsübertragungen möglichst schon 2021 begünstigt seien.

Quelle: AGP Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion setzt sich für eine Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung in KMU und Startups ein

Laut einer Beschlussvorlage der Digitalkommission und der Kommission Steuern/ Finanzen vom 5.10.2020 an den MIT-Bundesvorstand soll die bisherige Regelung, wonach Kapitalbeteiligungen sofort anhand eines geschätzten Wertes zu versteuern sind, geändert werden. Stattdessen sollen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen künftig mit der Abgeltungssteuer besteuert werden – sofern der Mitarbeiter dadurch nicht schlechter gestellt wird. Auch soll die Besteuerung erst dann stattfinden, wenn sich der Wert der Kapitalbeteiligung für den Mitarbeiter realisiert hat.

Virtual Stock Options sollen künftig wie Kapitalinvestitionen besteuert werden. Der steuerfreie Höchstfreibetrag von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollte sich am europäischen Niveau orientieren und auf mindestens 2.000 Euro angehoben werden. Außerdem sollte der steuerliche Höchstfreibetrag auch dann greifen, wenn sich das Beteiligungsangebot nicht an alle Arbeitnehmer richtet. Ziel ist die steuerliche Gleichstellung der Unternehmensformen bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen.

Quelle: Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) 

CDU will Aktienkultur stärken

Berlin – Die CDU will die Vermögensbildung in Deutschland auf eine neue Grundlage stellen und schlägt eine Reihe von gesetzgeberischen Initiativen vor, um die Anlagekultur zu stärken. In einem Positionspapier mit dem Titel “Mitarbeiterkapitalbeteiligung und Aktienkultur verbessern – Teilhabe am Wohlstand sichern” schlagen die Christdemokraten unter anderem vor, dass Arbeitnehmer jedes Jahr für mindestens 3.500 Euro pro Jahr Mitarbeiteraktien dürfen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben fällig werden, wie die “Welt berichtet”.

Die große Koalition hatte lediglich eine Erhöhung des Freibetrags auf 720 Euro beschlossen. Das ist allerdings weiterhin einer der niedrigsten Freibeträge in Europa. der “Welt” hatte Einblick in das unveröffentlichte Papier. “Wir möchten noch mehr Menschen dabei helfen, Vermögen aufzubauen”, sagte CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak. Finanzielle Unabhängigkeit sei die Voraussetzung für eigenverantwortliche Lebensgestaltung.

Für jedes Familienmitglied soll sich der Freibetrag zudem um weitere 500 Euro erhöhen. Darüber hinaus sollen nicht genutzte Freibeträge für bis zu zehn Jahre angesammelt werden können. Damit soll auch die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei Start-ups gestärkt werden, wo Kapitalbeteiligung ein wichtiges Kriterium ist. In dem Papier regen die Christdemokraten auch eine gezielte Förderung der Aktienkultur an.

Sie wollen, dass Kursgewinne nach einer bestimmten Haltedauer nicht mehr steuerpflichtig sind. Auch die Regelungen zu vermögenswirksamen Leistungen sind aus Sicht der Union nicht mehr zeitgemäß. Bisher können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber bis zu 40 Euro im Monat erhalten und beispielsweise über einen Fondssparplan investieren. Dieser Höchstbetrag soll nach dem Willen der Partei nach und nach auf 80 Euro verdoppelt werden.

Berlin – Die CDU will die Vermögensbildung in Deutschland auf eine neue Grundlage stellen und schlägt eine Reihe von gesetzgeberischen Initiativen vor, um die Anlagekultur zu stärken. In einem Positionspapier mit dem Titel “Mitarbeiterkapitalbeteiligung und Aktienkultur verbessern – Teilhabe am Wohlstand sichern” schlagen die Christdemokraten unter anderem vor, dass Arbeitnehmer jedes Jahr für mindestens 3.500 Euro pro Jahr Mitarbeiteraktien dürfen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben fällig werden, wie die “Welt berichtet”.

Die große Koalition hatte lediglich eine Erhöhung des Freibetrags auf 720 Euro beschlossen. Das ist allerdings weiterhin einer der niedrigsten Freibeträge in Europa. der “Welt” hatte Einblick in das unveröffentlichte Papier. “Wir möchten noch mehr Menschen dabei helfen, Vermögen aufzubauen”, sagte CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak. Finanzielle Unabhängigkeit sei die Voraussetzung für eigenverantwortliche Lebensgestaltung.

Für jedes Familienmitglied soll sich der Freibetrag zudem um weitere 500 Euro erhöhen. Darüber hinaus sollen nicht genutzte Freibeträge für bis zu zehn Jahre angesammelt werden können. Damit soll auch die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei Start-ups gestärkt werden, wo Kapitalbeteiligung ein wichtiges Kriterium ist. In dem Papier regen die Christdemokraten auch eine gezielte Förderung der Aktienkultur an.

Sie wollen, dass Kursgewinne nach einer bestimmten Haltedauer nicht mehr steuerpflichtig sind. Auch die Regelungen zu vermögenswirksamen Leistungen sind aus Sicht der Union nicht mehr zeitgemäß. Bisher können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber bis zu 40 Euro im Monat erhalten und beispielsweise über einen Fondssparplan investieren. Dieser Höchstbetrag soll nach dem Willen der Partei nach und nach auf 80 Euro verdoppelt werden.

Die Arbeitnehmersparzulage soll ebenfalls erhöht werden.

Quelle: FinanzNachrichten.de

S-MBS und Emanon bündeln ihre Kräfte beim Management von Mitarbeiterbeteiligungen

Die S-MBS, der Experte für die Verwaltung von Mitarbeiterbeteiligungen aus Siegen und Emanon BV, der auf das Management…

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